Inkasso
Das Problem kennt jeder Selbständige oder Gewerbetreibende: die Leistung ist erbracht und der Zahlungseingang lässt auf sich warten. Der Gläubiger ist dann gezwungen seine berechtigten Ansprüche zwangsweise beizutreiben und muss dabei stets aufpassen, dass er „das gute Geld dem schlechten nicht hinterherwirft“. Wir beraten und vertreten Sie mit Augenmaß im Forderungsmanagement und der Zwangsvollstreckung.
Wir bieten unter anderem an:
- Vorgerichtliche Zahlungsaufforderungen auf Anwaltsbriefkopf
- Einholung von Auskünften über den Schuldner im Schuldner- und Insolvenzregister, Ermittlung des Aufenthaltsortes und zur Bonität
- Titulierung der Forderung
- Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie z.B. Kontopfändung, Taschenpfändung, Lohnpfändung, Forderungspfändung, Pfändung von Rentenanwartschaften u.s.w.
- Geltendmachung von Pfandrechten z.B. des Vermieters oder Werkunternehmers
- Verwertung gestellter Sicherheiten wie z.B. Grundschulden oder Ausübung des Eigentumsvorbehalts
- Eintragung von Zwangshypotheken
- Beantragung von Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung von Grundstücken
- Vertretung und Beratung des Gläubigers bei Insolvenz des Schuldners