Miet- und Pachtrecht

Die Beratung des Vermieters ist immer zugleich auch Vermögensberatung, während der Mietvertrag für den Mieter die Grundlage seines privaten oder beruflichen Lebensmittelpunktes darstellt.  Im Bewusstsein dieser schwerwiegenden Bedeutung des Mietverhältnisses beraten wir Vermieter, Hausverwalter und Mieter in allen Belangen der Wohn- und Gewerberaummiete.

 

Wir bieten unter anderem an:

  • Gestaltung von Mietverträgen für Wohn- und Gewerberäume
  • Beratung und Vertretung zu Mieterhöhungen
  • Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Beratung zur Kündigung des Mietverhältnisses
  • Vertretung  in Räumungs- oder Kündigungsschutzklagen
  • Beratung zur Erhaltung der Mietsache wie Modernisierung und Schönheitsreparaturen
  • Geltendmachung ausstehender Mieten und Kautionen
  • Beratung bei Insolvenz des Mieters oder Vermieters